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Sabine
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AHO Redaktion Kleintiere & Pferde
13. September 2008
200.000 EURO Schaden: Berliner Tierheimskandal vor Gericht

HemeraBerlin (aho) – Gestern hat vor der achten Zivilkammer des Berliner Landgerichts der Prozess begonnen, der die vor vier Jahren aufgedeckten finanzielle Unregelmäßigkeiten im Berliner Tierheim zivilrechtlich aburteilen soll. Beklagter ist Volker Wenk, der ehemalige Geschäftsführer des Tierheims. Gegen ihn laufen Schadenersatzforderungen des Tierschutzvereins Berlin (TVB) von rund 200.000 Euro. Wie die „WELT“ in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, hatte eine Güteverhandlung kein Ergebnis gebracht. Wenk hatte über seinen Anwalt 50.000 EURO angeboten. Der Anwalt des Tierheim Berlins hatte aber 150.000 EURO gefordert.

Nach den Recherchen der „Welt“ ist der größte Posten der Rückforderungen ein Honorar von rund 75 000 EURO, die Wenk für seine Vereinsmitarbeit von Januar bis Oktober 2004 nach Meinung des TVB zu Unrecht kassiert haben soll. Hinzu kommen Spenden von mehr als 18.000 Euro, die der Vereinskasse nicht gut geschrieben, für die aber Quittungen erstellt worden seien. Zudem soll Wenk 167 Rechnungen von privaten Gaststättenbesuchen in einer Gesamthöhe von 9.300 Euro geltend gemacht haben, obwohl dabei aufgeführte Personen nach Auskunft des TVB – Anwaltes “bei diesen Essen gar nicht dabei waren”. Kleinere Posten bezögen sich beispielsweise auf den Kauf von Oberhemden und Unterhosen, die Wenk in Japan erstanden und dem TVB in Rechnung gestellt habe, so die „WELT“.

Der amtierende Vereinvorsitzende Wolfgang Apel hatte im November 2004 Strafanzeige gegen Wenk und vier leitende Mitarbeiter des Tierheims erstattet; unter ihnen Wenks Ehefrau Carola Ruff. Apel wurde damals vom Hamburger Tierheimchef Poggendorf wegen mangelnder Aufsicht und Ämterhäufung kritisiert. Seit einigen Monaten ist Poggendorf selbst im Visier der Staatsanwaltschaft.
13.09.2008 08:27
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