Silke (wutzwutz)

Terrorsau Bändigerin
   

Dabei seit: 16.11.2005
Beiträge: 6.538
Herkunft: Einselthum, Pfalz
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Guten Morgen Kai,
das ist jetzt leider eins der Themen, die uns immer ziemlich beschäftigen.
Du darfst ein Schwein weder beerdigen, noch einäschern, noch auf einen Tierfriedhof bringen. Du musst die Tierkörperbeseitigung rufen und es abholen lassen. Die Abholung wird Dir quittiert und das musst Du im Bestandsbuch aufbewahren.
Ich weiß das ist nicht schön und viele Versuche andere Wege zu gehen, aber legal gibt es da nichts.
Liebe Grüße Silke
__________________ Der Verstand sagt: Du kannst sie nicht Alle retten,
das Herz flüstert: Wenn es wenigstens Eines ist!
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